Keine Versicherung wird über Google so häufig nachgefragt wie die Sterbegeldversicherung.
Erst wenn der Totenschein dem Standesamt vorliegt, wird die Sterbeurkunde ausgestellt. In der Regel kümmert sich darum das Bestattungsunternehmen. Der letzte Weg, ob mit oder ohne Begleitung kostet bisweilen viel Geld.
2004 war das letzte Jahr als allgemein die Krankenkassen die Kosten für Beerdigungen als Sterbegeld übernommen haben.
Die Beisetzung ist heute aber länderspezifisch geregelt, es besteht eine Beisetzungspflicht. Eine Beerdigung kostet real gesehen von € 3.000,-- bis € 12.500,-- oder mehr. Eine Bestattungspflicht besteht auf Seiten der Erben. Sollten die Erben sich weigern, die Beerdigungskosten zu tragen, so tritt hier das Sozialamt in Vorleistung und nimmt im nachhinein Regress bei den Angehörigen.
Ein Fallbeispiel dazu:
Beispiel: Herr E. hat sein Leben lang das Geld wie es kam ausgegeben und lebte im Überfluss. Ab dem Zeitpunkt seines Renteneintritts lebte er von Sozialleistungen. Als er starb, haben seine beiden Schwestern das vermeintliche
Erbe ausgeschlagen und sich geweigert die Beerdigungskosten zu übernehmen. Das Sozialamt veranlasste eine Feuerbestattung mit anschließender anonymer Beisetzung. Das hieß in der Folge, dass nach der Einäscherung
seine Asche in die Urne Nr. „480“ im Regal des örtlichen Friedhofes, ganz hinten, unten rechts, abgestellt wurde. Seine Schwestern erhielten daraufhin den Zahlungsbescheid des Sozialamtes, dass jede die Hälfte der Kosten zu
leisten hatte. - Nicht selten leider die Wahrheit!
JETZT können Sie selbstbestimmt über Ihren „letzten Schritt“ nachdenken, sich überlegen, was und wie Sie ihn gerne hätten. Und wenn Sie es sich nicht für sich überlegen wollen, dann denken Sie bitte an die Entlastung Ihrer Familie und Ihrer Angehörigen.
Tritt ein Todesfall ein, so müssen die Angehörigen zahlreiche Maßnahmen für die Bestattung treffen. Doch was ist alles zu tun? Wenn der Fall der Fälle eingetreten ist, sind viele Menschen emotional nicht mehr in der Lage viele Entscheidungen auf einmal zu treffen.
Stirbt ein Mensch im Ausland, so müssen sowohl die Angehörigen als auch der Bestatter einige Dinge berücksichtigen. Wichtig auch hier: Eine Rückholung bei Tod im Ausland zurück in das Heimatland ist nur über eine Auslandsreise- und eine Sterbegeldversicherung möglich. Oder bei dem weltweiten Rückholdienst HORIZONT, https://www.horizont-international.de/ der die Organisation übernimmt aber nicht die Kosten.
Nun gibt es sehr viele Fragen zu beantworten, wenn Sie sich mit dem Thema Bestattung und Beerdigung beschäftigen. Denken Sie hierbei bitte auch an Ihre nahen Verwandten oder Freunde, für die vorgesorgt werden soll.
"Wenn ich einmal sterbe, dann wünsche ich mir eine: - Erdbestattung (Buche oder Eiche?), - Feuerbestattung, - Seebestattung, - Baumbestattung oder eine Diamantbestattung für ca. € 60.000 ?"
"Meine Angehörigen müssen für mich entscheiden: - die Art der Trauerfeier, oder möchte ich überhaupt eine Trauerfeier? - Ich möchte eine nicht religiöse Trauerfeier. - Ich möchte eine Trauerfeier mit Beistand durch die evangelische Kirche oder katholische Kirche - ich bin Atheist und möchte eine Trauerfeier mit Beistand von einer Person oder Institution."
"Wo möchte ich den Ort der Trauerfeier? In der Kirche, in der Trauerhalle oder anderweitig. Wo will ich beigesetzt werden und welches Bestattungsinstitut soll dies durchführen?"
"Wer soll zu meiner Beerdigung eingeladen werden oder soll überhaupt davon Kenntnis erhalten?"
Die Ausführung meines Sarges soll einfach, standardisiert oder luxuriös sein. Die Blumen bei meiner Bestattung sollen welcher Art sein? Welche Kleidung soll mir angezogen werden und welche persönlichen Gegenstände gibt es, die ich mitnehmen möchte?
"Ich möchte mir heute schon die Musik aussuchen, die an meinem Grab oder zur Trauerfeier abgespielt werden soll."
Wenn es ergänzende Bestattungswünsche gibt, die Ihren Angehörigen helfen in Ihrem Sinne zu handeln, dann sollten diese unbedingt schriftlich niedergelegt werden.
"Wer kümmert sich um meine Bestattung?" Fakt ist, der oder diejenige, die zum Beerdigungsinstitut Ihrer Wahl gehen, bezahlen auch dafür! Soll eine Todesanzeige aufgegeben werden? Wird eine anschließende Trauerfeier stattfinden?
"Habe ich meinen Notfall- und Dokumentenordner an einsichtiger Stelle so hinterlassen, dass meine Angehörigen diesen jederzeit finden und damit etwas anfangen können? - Sind alle notwendigen Informationen dort enthalten?"
"Ich möchte ein gutes Gefühl hinterlassen, dass für meine Familie, für meine Angehörigen und Freunde alles bereits geregelt ist und neben dem emotionalen Schmerz keine finanziellen Belastungen entstehen."
Handeln Sie vorausschauend!
Eine Leistung der Sterbegeldversicherung erfolgt für die Kosten der Beerdigung und kann einfach nur mit der Vorlage der Sterbeurkunde abgerufen werden. Der im Vertrag eingetragene bezugsberechtigte Empfänger erhält dann das Geld.
Also, alles in allem doch nicht so schwer, wenn wir uns der Sache annehmen und uns einmal Gedanken darüber machen!
(Bitte verwenden Sie für eine Sterbegeldvergleichsberechnung die einzelnen Links auf meiner Webseite ganz unten.)