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MUT zur Vorsorgevollmacht!

πŸ’™ MUT zur Vorsorgevollmacht !

Warum, fragen sich immer mehr Frauen und Männer, soll ich heute schon an morgen denken?

"Mir passiert schon nichts"! Oder "es ist mir egal, wer hinter mir aufräumt" sind die meist genannten Aussagen, wenn das Thema Vorsorgevollmacht im Raum steht.

Viele Menschen sehen oftmals nicht die Notwendigkeit, für sich eine Vorsorgevollmacht zu fertigen. Doch lesen Sie weiter...

 



Gerade für Alleinstehende ist ein Gedanke daran genauso wichtig, wie für Eheleute, Lebenspartnerschaften, Patchworkfamilien und frische 18-Jährige!

πŸ”Ή Trotz des Notvertretungsrechtes für Ehegatten, welches per Gesetz ab Januar 23 eingeführt werden soll und dann im Ernstfalle für 6 Monate ausgeübt werden kann, ist eine Vorsorgevollmacht im Leben eines jeden Menschen unerlässlich.

πŸ”” Denn wussten Sie schon, dass Eheleute nicht von Recht wegen für den Anderen vertretungsberechtigt sind? Es ist ein Trugschluss den viele glauben!

πŸ”” Das Gleiche gilt für Eltern, wenn ihre Kinder 18 Jahre und somit volljährig geworden sind. Eine Auskunft im Krankenhaus müssen sie doch erhalten, wird vorausgesetzt.

πŸ”Ή Das Sorgerecht ist mit dem Beginn des Erwachsenseins und der Volljährigkeit vorbei und im schlimmsten Fall wird ein gesetztlicher Betreuer dem eigenen Kind zur Seite gestellt!

πŸ”Ή Erleichtern Sie sich und Ihrem familiären Umfeld das Leben mit einer Vorsorgevollmacht!

Diskutieren Sie miteinander und überlegen Sie gemeinsam: Wem trauen Sie es zu, so zu handeln, als würden Sie selbst entscheiden? 

πŸ”Ή Suchen Sie sich eine geeignete Vertrauensperson als Bevollmächtigte/n, der Sie zu 100% vertrauen können.

πŸ”Ή Es ist ein sehr persönliches Thema, welches ein großes Vertrauen an die jeweilige Person voraussetzt, deshalb sollte die komplette Familie einbezogen und gefragt werden!

Und bitte: Natürlich sollten Sie auch immer die auserwählte Person fragen, ob er/sie diese große Aufgabe übernehmen kann und will.

WOFÜR werden Sie jetzt fragen?

Es handelt sich bei der Vorsorgevollmacht um eine rechtliche Vertretung für Sie, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern.

Das kann im Falle eines kurzfristigen Krankenhausaufenthaltes sein, bei einem plötzlichen Unfall, einer langwierigen Krankheit, einer festgestellten Demenz, etc.

Viele Fragen tauchen dann auf, die es zu beantworten gilt:

- Wer handelt jetzt für mich?
-  Wird mein Wille auch ausreichend berücksichtigt?
-  Es sollen Entscheidungen gefällt werden, die mit meiner Gesundheit oder Pflege zu tun haben.
-  Wo soll ich zukünftig wohnen, wenn ich allein zuhause nicht mehr leben kann?
-  Wer spricht mit dem Arzt, der einen Behandlungsvertrag zu erfüllen hat?

 

Natürlich sind heute die vielfältigen Angebote im Internet sehr verführerisch, sich ohne fremde Hilfe die Formulare selbst zu besorgen. 

Da denke ich insbesondere an alle Angebote der digitalen und karitativen Unternehmen und sogar die neue Online-Version des Verbraucherbraucherschutzes, unterstützt durch das BMJ!

Holen Sie sich auf jeden Fall Informationen, egal wo Sie Wissenswertes über die VORSORGEVOLLMACHT finden.

πŸ’™ Und dann kommen Sie zu mir, scheuen Sie sich nicht, denn ich helfe Ihnen weiter! Ich bin ein empathischer Mensch, der sich um andere Menschen kümmert!

Ihre Nachlassplanerin-mit-Herz πŸ’™ Elvira Bigl
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