Die Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister
Setzen wir voraus, es besteht eine rechtssichere Vorsorgevollmacht und diese wurde an eine Person
ihres Vertrauens oder an ein Familienmitglied erteilt, so schließt dies grundsätzlich eine gesetzliche Betreuung aus.
- Eine gesetzliche Betreuung wird durch das Gericht angeordnet, wenn in einem Notfall, ob durch Unfall oder
Krankheit bedingt,
dringende Entscheidungen für den "Patienten" getroffen werden müssen und der Patient selbst nicht mehr
in der Lage ist seinen eigenen Willen zu äußern.
Wie verläuft nun also der Weg zur sofortigen Auskunft im Notfall, ob eine Vorsorgevollmacht besteht oder nicht?
Wenn die Erstellung der Vorsorgevollmacht bereits erledigt wurde und diese von dem Vollmachtgeber und
von dem Bevollmächtigten unterschrieben sind, ist der nächste Schritt die Meldung, bzw. die Registrierung beim
ZVR = Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, entweder online oder per Post.
2021 wurde das ZVR von Betreuungsgerichten insgesamt 205.717 x angefragt, ob eine Vorsorgevollmacht besteht,
das sind 563 Anfragen jeweils an einem Tag in Deutschland! Und bis 30.09.22 waren es um 50.000 Anfragen mehr
und die Zahl der Online-Anmeldungen wächst!
Der Rest, ca. immer noch 90% der Anfragen durch das Gericht, werden negativ beantwortet:
NEIN, es besteht keine Vorsorgevollmacht!
Entlastung für die Betreuungsgerichte soll nun das ab 01.01.23 geltende NOTVERTRETUNGSRECHT unter Eheleuten
bringen. Bisher haben die Betreuungsgerichte bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar-
kammer online angefragt, ob eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung/Betreuungsverfügung etc. besteht.
Nun können auch die Ärzte und die Krankenhäuser im notwendigen Bedarfsfalle eine Auskunft einholen!
Mit diesem neuen gegenseitigen Notvertretungsrechtes in der Gesundheitssorge für Ehegatten, ist eine Auskunft
des jeweiligen Gesundheitszustandes mit weiteren Entscheidungen für die anstehenden Behandlungen gewährleistet.
Dies gilt allerdins nur für 6 Monate und nur für den Notfall, den der Arzt vorher diagnostiziert.
Hier können Sie mehr dazu lesen im Blog auf meiner Webseite unter PR-NACHLASS.
Warum ist das alles so wichtig?
Sie benennen in der Vorsorgevollmacht ihren persönlichen Bevollmächtigten, der später auch ihr rechtlicher Betreuer werden kann.
Grundsätzlich wird immer zuerst der Ehepartner gefragt, ob er die Betreuung übernehmen kann, wenn eine solche notwendig wird.
Er/sie sind sogar verpflichtet die Betreuung anzunehmen, es sei denn, es gibt sehr gute Gründe dagegen, wie z.B.
in Scheidung oder in getrennt lebenden Beziehungen.
In der Vorsorgevollmacht ist sowohl die Gesundheitssorge als auch die Vermögenssorge geregelt, wenn sie ihre Entscheidungen
nicht mehr selbst treffen können!
Wenn nun aber von einem Ehepartner diese Notvertretung nicht gewollt ist und der jeweilige verheiratete Partner
dafür nicht in Frage kommt, dann kann schriftlicher WIDERSPRUCH beim Zentralen Vorsorgeregister
online beantragt werden. Hier finden Sie den Link zum Ehegattenwiderspruch (bitte klicken).
Gerne helfe ich Ihnen dabei!
Einfach und leicht hier melden: elvirabigl@nachlassplanerin-mit-herz.de
Die Notwendigkeit von Vollmachten und Verfügungen sind heutzutage für jeden einzelnen Menschen
enorm wichtig, wie wenn täglich der Führerschein oder die Krankenkassenkarte bei sich getragen wird, denn es gibt eine
Vielzahl von Dingen, die im Fall der Fälle berücksichtigt werden müssen!
Wenn diese Pläne dann nicht zur Verfügung stehen, sind viele Menschen hilflos und brauchen Unterstützung.
Diese Unterstützung erhalten Sie bei mir,
"Ihre" Elvira Bigl, Nachlass-Planung & Vorsorgemanagement