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Wie verläuft der Auskunftsweg zu einer Vorsorgevollmacht?

Die Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister

Setzen wir voraus, es besteht eine rechtssichere Vorsorgevollmacht und diese wurde an eine Person

ihres Vertrauens oder an ein Familienmitglied erteilt, so schließt dies grundsätzlich eine gesetzliche Betreuung aus.

- Eine gesetzliche Betreuung wird durch das Gericht angeordnet, wenn in einem Notfall, ob durch Unfall oder

Krankheit bedingt,


dringende Entscheidungen für den "Patienten" getroffen werden müssen und der Patient selbst nicht mehr

in der Lage ist seinen eigenen Willen zu äußern.

Wie verläuft nun also der Weg zur sofortigen Auskunft im Notfall, ob eine Vorsorgevollmacht besteht oder nicht?

Wenn die Erstellung der Vorsorgevollmacht bereits erledigt wurde und diese von dem Vollmachtgeber und

von dem Bevollmächtigten unterschrieben sind, ist der nächste Schritt die Meldung, bzw. die Registrierung beim

ZVR = Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, entweder online oder per Post.
 


2021 wurde das ZVR von Betreuungsgerichten insgesamt 205.717 x angefragt, ob eine Vorsorgevollmacht besteht,

das sind 563 Anfragen jeweils an einem Tag in Deutschland! Und bis 30.09.22 waren es um 50.000 Anfragen mehr

und die Zahl der Online-Anmeldungen wächst!

Der Rest, ca. immer noch 90% der Anfragen durch das Gericht, werden negativ beantwortet:

NEIN, es besteht keine Vorsorgevollmacht!

 

Entlastung für die Betreuungsgerichte soll nun das ab 01.01.23 geltende NOTVERTRETUNGSRECHT unter Eheleuten

bringen. Bisher haben die Betreuungsgerichte bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar-

kammer online angefragt, ob eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung/Betreuungsverfügung etc. besteht.

Nun können auch die Ärzte und die Krankenhäuser im notwendigen Bedarfsfalle eine Auskunft einholen!

 

Mit diesem neuen gegenseitigen Notvertretungsrechtes in der Gesundheitssorge für Ehegatten, ist eine Auskunft

des jeweiligen Gesundheitszustandes mit weiteren Entscheidungen für die anstehenden Behandlungen gewährleistet.

Dies gilt allerdins nur für 6 Monate und nur für den Notfall, den der Arzt vorher diagnostiziert.

Hier können Sie mehr dazu lesen im Blog auf meiner Webseite unter PR-NACHLASS.



Warum ist das alles so wichtig?

Sie benennen in der Vorsorgevollmacht ihren persönlichen Bevollmächtigten, der später auch ihr rechtlicher Betreuer werden kann.

Grundsätzlich wird immer zuerst der Ehepartner gefragt, ob er die Betreuung übernehmen kann, wenn eine solche notwendig wird.

Er/sie sind sogar verpflichtet die Betreuung anzunehmen, es sei denn, es gibt sehr gute Gründe dagegen, wie z.B.

in Scheidung oder in getrennt lebenden Beziehungen.

 

In der Vorsorgevollmacht ist sowohl die Gesundheitssorge als auch die Vermögenssorge geregelt, wenn sie ihre Entscheidungen

nicht mehr selbst treffen können!
 

Wenn nun aber von einem Ehepartner diese Notvertretung nicht gewollt ist und der jeweilige verheiratete Partner

dafür nicht in Frage kommt, dann kann schriftlicher WIDERSPRUCH beim Zentralen Vorsorgeregister

online beantragt werden. Hier finden Sie den Link zum Ehegattenwiderspruch (bitte klicken).


 

Gerne helfe ich Ihnen dabei!

Einfach und leicht hier melden: elvirabigl@nachlassplanerin-mit-herz.de


Die Notwendigkeit von Vollmachten und Verfügungen sind heutzutage für jeden einzelnen Menschen

enorm wichtig, wie wenn täglich der Führerschein oder die Krankenkassenkarte bei sich getragen wird, denn es gibt eine

Vielzahl von Dingen, die im Fall der Fälle berücksichtigt werden müssen!

Wenn diese Pläne dann nicht zur Verfügung stehen, sind viele Menschen hilflos und brauchen Unterstützung.

 

Diese Unterstützung erhalten Sie bei mir,
"Ihre" Elvira Bigl, Nachlass-Planung & Vorsorgemanagement

 

Kontakt und Links
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Postanschrift:

Ummendorfer Str. 2 i

86899 Landsberg am Lech

 

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elvirabigl@nachlassplanerin-mit-herz.de

oder in Versicherungsfragen:

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Telefon: +49 (0)8191 / 978 8290

Mobil: +49 172 975 45 96

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